Hoffarth Consulting

Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

Im Rahmen des Auswahlprozesses begleiten wir Sie strukturiert und vertraulich. Auf dieser Seite können Sie Ihre Unterlagen direkt an Hoffarth Consulting übermitteln und erhalten einen Überblick über den weiteren Ablauf.

So läuft der Auswahlprozess ab

1. Unterlagen übermitteln
Laden Sie die angeforderten Unterlagen hoch und ergänzen Sie die benötigten Informationen.

2. Sorgfältige Prüfung
Wir prüfen Ihre Unterlagen im Zusammenhang mit der konkreten Zielposition und bereiten sie strukturiert auf.

3. Persönliches Gespräch (falls vorgesehen)
Je nach Mandat führen wir strukturierte Gespräche, um Ihre Erfahrungen, Vorgehensweisen und Entscheidungen im beruflichen Kontext besser zu verstehen.

4. Fachliche Einschätzung
Auf Basis aller Informationen erstellen wir eine strukturierte, nachvollziehbare Einschätzung im Kontext der ausgeschriebenen Position.

5. Entscheidung durch das Unternehmen
Unsere Analyse dient ausschließlich als zusätzliche Entscheidungsgrundlage. Die Entscheidung über die Besetzung trifft ausschließlich unser Auftraggeber.

Transparenz ist uns wichtig

Damit Sie genau wissen, was Sie erwartet:

  • Keine psychologische Begutachtung
  • Kein Persönlichkeitstest
  • Kein Ranking
  • Keine automatisierte Entscheidung
  • Keine KI trifft Entscheidungen über Kandidatinnen und Kandidaten

Alle fachlichen Einschätzungen werden durch Hoffarth Consulting geprüft und verantwortet.

Ihre Angaben

Unterlagen hochladen

Bitte laden Sie die Unterlagen hoch, die sich auf die oben genannte Position und das konkrete Auswahlverfahren beziehen. Erlaubt sind PDF, DOC, DOCX, JPG und PNG. Maximale Dateigröße je Datei: 10 MB.

Datenschutz und freiwillige Einwilligungen

A1 Zweck der Analyse

Die Analyse dient ausschließlich dazu, Erfahrungen, Arbeitsweise, Entscheidungsansätze, Entscheidungsverhalten im beruflichen Kontext und berufsbezogene Verhaltensindikationen im Kontext der konkreten Zielrolle strukturiert zu erfassen und nachvollziehbar aufzubereiten.

Ziel ist die Erstellung einer zusätzlichen Entscheidungsgrundlage für den Auftraggeber des Mandats im Rahmen einer konkreten Personalentscheidung.

A2 Verfahren

  • strukturierte Interviews
  • berufsbezogene Fragebögen
  • arbeitsbezogene Verhaltensindikationen
  • strukturierte Analyse von Erfahrungen, Entscheidungen und Vorgehensweisen
  • qualitative Auswertung von Antworten und Gesprächsinhalten

Arbeitsbezogene Verhaltensindikationen beschreiben ausschließlich beobachtbare Tendenzen im beruflichen Kontext. Sie stellen keine psychologische Diagnostik, keine Persönlichkeitsanalyse und keine Aussage über persönliche Eigenschaften außerhalb des beruflichen Kontexts dar.

Es werden keine psychologischen Tests, klinischen Verfahren oder medizinischen Untersuchungen durchgeführt.

Verantwortlicher und Datenschutz

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist Hoffarth Consulting.

Kontakt für Datenschutzanfragen: datenschutz@hoffarthconsulting.de

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich verarbeitet, soweit dies für die Durchführung des konkreten Such- und Auswahlverfahrens erforderlich ist oder eine andere Rechtsgrundlage die jeweilige Verarbeitung erlaubt.

Für freiwillige zusätzliche Verarbeitungsschritte, insbesondere Tonaufnahmen und die nachfolgend beschriebene KI-gestützte Verarbeitung, holen wir Ihre Einwilligung gesondert ein.

Weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den eingesetzten Dienstleistern, möglichen Datenübermittlungen, Speicherfristen und Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Bewerbungsunterlagen, Fragebögen, relevante Gesprächsnotizen und personenbezogene Analyseunterlagen werden ausschließlich für das jeweilige Auswahlverfahren verarbeitet und grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Beendigung des konkreten Auswahlverfahrens für die betreffende Person gelöscht oder wirksam anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlich zulässigen Gründe eine längere Speicherung erfordern. Vollständige Gesprächstranskripte werden gelöscht, sobald sie für die Prüfung und Erstellung der Kandidateneinschätzung nicht mehr erforderlich sind.

Personenbezogene Kandidatenunterlagen, vertrauliche Gesprächsinhalte und von Hoffarth Consulting erstellte personenbezogene Kandidateneinschätzungen werden ausschließlich im Zusammenhang mit diesem konkreten Auswahlverfahren an den jeweiligen Auftraggeber und dort nur an den für die konkrete Besetzungsentscheidung vorgesehenen, begrenzten Kreis von Entscheidungsträgern übermittelt. Unabhängig davon können öffentlich zugängliche berufsbezogene Informationen bereits im Rahmen von Research und Direktansprache mandatsbezogen mit dem Auftraggeber besprochen werden.

Eine Weitergabe innerhalb des Unternehmens außerhalb dieses Auswahlkreises oder an andere Unternehmen zu anderen Zwecken erfolgt durch Hoffarth Consulting nicht. Hiervon unberührt bleibt die technisch erforderliche Verarbeitung durch vertraglich gebundene Dienstleister und Auftragsverarbeiter sowie eine gesetzlich vorgeschriebene Übermittlung.

Die Zustimmung zur Tonaufnahme und zur KI-gestützten Verarbeitung ist freiwillig und kann unabhängig voneinander erteilt oder verweigert werden.

Die Ablehnung einer Tonaufnahme oder einer KI-gestützten Verarbeitung führt weder zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren noch zu einer nachteiligen Bewertung. Soweit erforderlich, erfolgt die Bearbeitung stattdessen mit manuellen Verfahren.

Für die Durchführung des Auswahlverfahrens können neben den von Ihnen bereitgestellten Unterlagen auch berufsbezogene Informationen berücksichtigt werden, die öffentlich zugänglich sind. Hierzu können insbesondere Informationen aus öffentlich zugänglichen beruflichen Profilen, Unternehmenswebseiten und sonstigen öffentlich zugänglichen beruflichen Quellen stammen. Verarbeitet werden nur Informationen mit konkretem beruflichem Bezug zum jeweiligen Auswahlverfahren. Private Social-Media-Inhalte, private Nachrichten und Informationen aus nicht öffentlich zugänglichen oder geschützten Bereichen von Online-Plattformen werden nicht für die Kandidateneinordnung verwendet.